Das gesamte Recht ist schnelllebig und unterliegt ständigen Veränderungen, auch durch die aktuelle Rechtsprechung. Dies gilt insbesondere für das Arbeitsrecht.
Sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgebern werden durch das Gesetz eine Vielzahl von Fristen gesetzt. So muss z.B der Arbeitnehmer binnen einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben haben, wenn er gegen diese vorgehen will.
Bei Arbeitgebern ist z.B. für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine 2-wöchige Frist nach Kenntnis des wichtigen Grundes ausschlaggebend.
Rechtsanwalt Schöttler steht hierbei sowohl Arbeitgebern, als auch Arbeitnehmern fachlich und kompetent zur Seite.
Bei Arbeitnehmern berät Rechtsanwalt Schöttler in allen arbeitsrechtlichen Fragen und steht sowohl außergerichtlich, als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche, z.B. bei Kündigungsschutz- und Lohnklagen zur Seite. Hierbei wird auch auf einen möglicherweise besondere Kündigungsschutz des Arbeitnehmers (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitglied, etc) geachtet.
Für Arbeitgeber steht Rechtsanwalt Schöttler, auch zur Vermeidung arbeitsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten, bereits im Vorfeld personeller Entscheidungen beratend zur Seite. Dies insbesondere bei allen Fragen von personellen Veränderungen, sei es bei Einstellung von Arbeitnehmern (z.B: Gestaltung von Arbeitsverträgen), Kündigung von Arbeitnehmern, Vertragsänderungen, Ausübung des Direktionsrechts und anderen Personalfragen.
Selbstverständlich wird auch die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in anderen Verfahren, z. B. vor dem Integrationsamt, verfolgt.