Die Gebühren für Anwälte sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Hierbei ist die streitwertabhängige Gebührenberechnung in den Vordergrund gestellt. Dies bedeutet, dass sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert der Angelegenheit richtet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Honorarvereinbarungen zu vereinbaren.
Gerne berate ich Sie bereits im Vorfeld über die in Ihrem Fall enstehenden Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und das gesamte Prozesskostenrisiko.
Nähere Informationen über die anwaltlichen Gebühren finden Sie unter der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (Unterpunkt: Gebühren).
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich gerne die Abwicklung über Ihr Versicherungsunternehmen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für Sie Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Entsprechende Formulare für die Beantragung von Prozess- oder Beratungshilfeanträgen finden Sie unter dem Punkt "Formulare".
Gerne steht Ihnen meine Kanzlei bei Rückfragen zur Verfügung.