Die Kanzlei wurde im Jahr 1995 gegründet und am 01. Mai 1998 durch Herrn Rechtsanwalt Schöttler übernommen.
Die Kanzlei ist auf die bundesweite Beratung von Privatpersonen, Gewerbetreibenden und mittelständischen Unternehmen auf dem gesamten Rechtsgebiet ausgerichtet.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Arbeitsrecht
- Zivilrecht
- Verkehrsrecht (einschließlich Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren)
Die Interessensschwerpunkte sind:
- Inkassorecht (Forderungseinzug)
- Mietrecht
- Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht)